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VR

MEDICUS

Liquidität bedeutet im finanzwirtschaftlichen Sinn, dass alle

fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit, fristgerecht und

in voller Höhe geleistet werden können. Zu den Zahlungs­

verpflichtungen für den Praxisinhaber gehören u. a. Löhne,

Gehälter, die Miete für die Praxisräume, aber auch Leasingra­

ten, Forderungen aus Darlehnsverträgen und die Ausgaben

für die Verbrauchsmaterialien. Selbst bei wirtschaftlich ge­

sunden Praxen können vorübergehende Liquiditätsengpäs­

se auftreten; dauert dieser Zustand länger an, kann hieraus

im schlimmsten Fall eine Insolvenz resultieren. Das wichtigste

Ziel der Liquiditätsplanung ist somit eine möglichst genaue

Planung und Steuerung der kurz- und langfristigen Zahlungs­

fähigkeit, um existenzbedrohende Situationen für die Praxis

zu vermeiden.

Praxis-Tipp: Liquiditätsfallen vermeiden

Die Ausfallwahrscheinlichkeit von Arzt- und Zahnarztpraxen ist – insbesondere im Vergleich zu anderen Branchen –

sehr gering. Kommt es dennoch zu einer Insolvenz, liegt die Ursache in den allermeisten Fällen nicht in der Ertrags­

lage, sondern lässt sich auf Liquiditätsprobleme zurückführen.

Zahlungsfähigkeit. So lassen sich Zahlungsengpässe frühzei­

tig erkennen und rechtzeitig beheben.

Praxisinvestitionen sind unumgänglich. Insbesondere die

Phase der Existenzgründung kennzeichnet sich durch einen

hohen Kapitalbedarf. Problematisch wird es dann, wenn die

Laufzeit des Darlehensvertrags die Nutzungsdauer der An­

schaffung (z. B. Geräte) deutlich übersteigt. Denn die Zins-

und Tilgungsverpflichtungen laufen weiter, obwohl die hie­

raus finanzierte Praxisausstattung schon längst nicht mehr

vorhanden ist. Die zusätzlich notwendigen Ersatzinvestitio­

nen sorgen dafür, dass der Praxisinhaber eine doppelte finan­

zielle Belastung hat. In diesem Fall ist es ratsam, Kontakt zum

Steuer- und Bankberater aufzunehmen und gegebenenfalls

eine Umschuldung vorzunehmen.

Personalkosten machen im Unternehmen Arztpraxis üblicher­

weise den größten Kostenblock aus. Eine überdurchschnitt­

liche Vergütung der Mitarbeiter kann im Einzelfall sinnvoll

sein, wenn besondere Qualifikationen oder eine langjährige

MANAGEMENT.

Wichtige Liquiditätskennzahlen und -regeln

Personalkostenquote (Personalkosten/Gesamtum-

satz):

Die Quote gibt Auskunft, welcher Anteil des

Gesamtumsatzes der Praxis zur Deckung der Perso­

nalkosten (inkl. Sozialabgaben und Altersvorsorgeauf­

wendungen) benötigt wird.

Cash-Flow Rendite (Cashflow/Gesamtumsatz):

Diese Kennziffer sagt aus, welcher Anteil des Gesamt­

umsatzes als Finanzmittelüberschuss verbleibt und

wie hoch die Innenfinanzierungskraft der Praxis ist.

Je höher der Wert, desto weniger ist die Praxis bei

Investitionen auf Fremdfinanzierung angewiesen. Der

absolute Wert des Cashflows sollte Steuerzahlungen,

Zinsen- und Tilgungen sowie Privatentnahmen decken.

Eins-zu-Eins-Regel:

Das Eigenkapital soll mindestens

so groß sein wie das Fremdkapital.

Goldene Finanzierungsregel:

Die Investitionsdauer

soll die Finanzierungsdauer nicht überschreiten.

Investitionsregel:

Über die gesamte Nutzungsdau­

er eines Investitionsgutes muss die Summe aller mit

einem Investitionsgut getätigten Einnahmen innerhalb

der gesamten Nutzungsdauer mindestens der Summe

aller damit verbundenen Auszahlungen entsprechen,

um eine Ersatzbeschaffung für das abgenutzte Investi­

tionsgut durchführen zu können.

Gründe für Illiquidität und Gegenmaßnahmen

Die Ursachen für Zahlungsschwierigkeiten sind vielfältig. Ei­

nige sollen hier näher betrachtet werden. Zahlungsengpässe

können häufig schon frühzeitig prognostiziert werden, aller­

dings nur, wenn ein aktuelles und umfassendes Controlling

(Liquiditätsplanung) der wirtschaftlichen Zahlen vorliegt. Ne­

ben den vorhandenen liquiden Mitteln müssen die Geldzu­

flüsse und -abflüsse jederzeit transparent darstellbar sein, um

zeitnah reagieren und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidun­

gen treffen zu können. Die betriebswirtschaftliche Auswer­

tung (BWA) des Steuerberaters, die sich aus den laufenden

Zahlen der Finanzbuchhaltung zusammensetzt, ist als „Steu­

erungswerkzeug“ unabdingbar. Hierbei können einfache

Kennzahlen und Regeln eine erste Hilfestellung leisten (vgl.

Infobox). Ebenso ist eine professionelle Beratung durch den

Steuerberater sowie das Erstellen von Liquiditäts- und Finanz­

plänen empfehlenswert. Eine detaillierte Liquiditätsplanung

umfasst alle voraussichtlichen Zahlungsströme und gestattet

einen laufenden Überblick über die aktuelle und zukünftige