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VR

MEDICUS

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MANAGEMENT.

Mitarbeit honoriert werden. Allerdings ist gerade dann da­

rauf zu achten, dass das Personal effektiv eingesetzt wird,

die Auslastung optimiert und Leerzeiten vermieden werden.

Sollten nach kritischer Überprüfung Ineffizienzen bei der Pra­

xisorganisation zutage treten, kann es sich lohnen, Abläufe

zu hinterfragen und zu gewissen Tageszeiten auf Teilzeitkräf­

te zurückzugreifen, was sich positiv auf die Personalkosten

auswirkt. Unabhängig davon sollte die Liquiditätsplanung

auch unregelmäßige Auszahlungen im Personalbereich (wie

z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) berücksichtigen.

Neben den Personalkosten der Mitarbeiter können sich

auch die Privatentnahmen des Praxisinhabers negativ auf

die Zahlungsfähigkeit auswirken. Vor allem dann, wenn es

zu unkontrollierten Entnahmen kommt, weil beispielsweise

unerwartete Steuerforderungen beglichen oder ein unver­

hältnismäßiger Lebensstil finanziert werden muss. Die früh­

zeitige Bildung von Rücklagen und eine durchdachte private

Vorsorge können helfen, die Liquidität der Praxis langfristig

zu sichern.

Ausschlaggebend für die Liquiditätslage einer Praxis ist je­

doch nicht nur die Kosten-, sondern auch die Einnahmenseite.

Für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sind die Zahlungen

durch die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung – zumindest bei

vergleichsweise konstanter Leistungsmenge und korrekter

Dokumentation – relativ gut planbare, regelmäßige und si­

chere Einnahmen. Anders verhält es sich bei Leistungen für

Privatpatienten und Selbstzahler (z. B. zahnärztliche Zuzah­

lungen, IGeL). Hier ist eine gute Praxisorganisation maßgeb­

lich für den fristgerechten Zahlungseingang der Patienten.

Diese beginnt mit der zügigen Rechnungserstellung unmit­

telbar im Anschluss an die erbrachten Leistungen und endet

mit dem Mahnwesen. Die Festlegung eines Zahlungsziels

(i. d. R. 14 Tage) ist ein gutes Mittel, die Zahlungsmoral der

Patienten zu fördern und somit die Liquidität der Praxis zu

sichern. Lässt sich im vorgegebenen Zahlungszeitraum kein

Zahlungseingang des Patienten verzeichnen, ist ein höfliches

Erinnerungsschreiben mit Angabe einer neuen Frist zu ver­

senden. Erfolgt auch hierauf keine Reaktion, sollten Ärzte mit

einer ersten Mahnung reagieren. Grundsätzlich kann nach

Ablauf von 30 Tagen ein gerichtlicher Mahnbescheid bean­

tragt werden (§ 86 III BGB) – auch ohne vorherige Mahnung.

Darüber hinaus können weitere Maßnahmen dazu beitragen,

die Liquiditätslage zu verbessern bzw. das Insolvenzrisiko zu

minimieren:

Vor Eintritt in eine Kooperation: Überprüfung von Altlasten

und Altverbindungen

Vor Gründung/Übernahme einer Praxis: Standortanalyse

einschließlich Wettbewerb, Kaufkraft und Patientenstruktur

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Vor größeren Investitionsentscheidungen (z. B. Praxisgrün­

dung): Ermittlung des erforderlichen Finanzierungsbedarfs

und Beschaffung des benötigten Kapitals

Bei erforderlichen Investitionen in Anlagegüter: Leasen

oder Mieten als Alternative zum Kauf

Optimierung der Lagerbestände beim medizinischen Sach­

bedarf

Ausschöpfung von Skontierungsmöglichkeiten

Maßnahmen zur Senkung der laufenden Kosten

Gegebenenfalls Umwandlung kurzfristiger Kredite in lang­

fristige, Inanspruchnahme von Tilgungsstreckung und -aus­

setzung

Vorsichtiges Investitionsverhalten: gegebenenfalls Verschie­

ben von Investitionen auf spätere Jahre

Der Liquiditätssituation der Praxis angemessene private Ent­

nahmen

Die Liquidität einer Praxis wird durch verschiedene interne

und externe Faktoren beeinflusst. Diese lassen sich jedoch mit

einer aktuellen und durchdachten Liquiditätsplanung gut be­

herrschen und bewerten. Sie erlaubt es, Fehlentwicklungen

frühzeitig aufzudecken, die entsprechenden Gegenmaßnah­

men einzuleiten und somit das Risiko einer Insolvenz zu mi­

nimieren.