VR
MEDICUS
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MANAGEMENT.
Mitarbeit honoriert werden. Allerdings ist gerade dann da
rauf zu achten, dass das Personal effektiv eingesetzt wird,
die Auslastung optimiert und Leerzeiten vermieden werden.
Sollten nach kritischer Überprüfung Ineffizienzen bei der Pra
xisorganisation zutage treten, kann es sich lohnen, Abläufe
zu hinterfragen und zu gewissen Tageszeiten auf Teilzeitkräf
te zurückzugreifen, was sich positiv auf die Personalkosten
auswirkt. Unabhängig davon sollte die Liquiditätsplanung
auch unregelmäßige Auszahlungen im Personalbereich (wie
z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) berücksichtigen.
Neben den Personalkosten der Mitarbeiter können sich
auch die Privatentnahmen des Praxisinhabers negativ auf
die Zahlungsfähigkeit auswirken. Vor allem dann, wenn es
zu unkontrollierten Entnahmen kommt, weil beispielsweise
unerwartete Steuerforderungen beglichen oder ein unver
hältnismäßiger Lebensstil finanziert werden muss. Die früh
zeitige Bildung von Rücklagen und eine durchdachte private
Vorsorge können helfen, die Liquidität der Praxis langfristig
zu sichern.
Ausschlaggebend für die Liquiditätslage einer Praxis ist je
doch nicht nur die Kosten-, sondern auch die Einnahmenseite.
Für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sind die Zahlungen
durch die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung – zumindest bei
vergleichsweise konstanter Leistungsmenge und korrekter
Dokumentation – relativ gut planbare, regelmäßige und si
chere Einnahmen. Anders verhält es sich bei Leistungen für
Privatpatienten und Selbstzahler (z. B. zahnärztliche Zuzah
lungen, IGeL). Hier ist eine gute Praxisorganisation maßgeb
lich für den fristgerechten Zahlungseingang der Patienten.
Diese beginnt mit der zügigen Rechnungserstellung unmit
telbar im Anschluss an die erbrachten Leistungen und endet
mit dem Mahnwesen. Die Festlegung eines Zahlungsziels
(i. d. R. 14 Tage) ist ein gutes Mittel, die Zahlungsmoral der
Patienten zu fördern und somit die Liquidität der Praxis zu
sichern. Lässt sich im vorgegebenen Zahlungszeitraum kein
Zahlungseingang des Patienten verzeichnen, ist ein höfliches
Erinnerungsschreiben mit Angabe einer neuen Frist zu ver
senden. Erfolgt auch hierauf keine Reaktion, sollten Ärzte mit
einer ersten Mahnung reagieren. Grundsätzlich kann nach
Ablauf von 30 Tagen ein gerichtlicher Mahnbescheid bean
tragt werden (§ 86 III BGB) – auch ohne vorherige Mahnung.
Darüber hinaus können weitere Maßnahmen dazu beitragen,
die Liquiditätslage zu verbessern bzw. das Insolvenzrisiko zu
minimieren:
Vor Eintritt in eine Kooperation: Überprüfung von Altlasten
und Altverbindungen
Vor Gründung/Übernahme einer Praxis: Standortanalyse
einschließlich Wettbewerb, Kaufkraft und Patientenstruktur
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Kredit
Sonderkreditprogramm
Vor größeren Investitionsentscheidungen (z. B. Praxisgrün
dung): Ermittlung des erforderlichen Finanzierungsbedarfs
und Beschaffung des benötigten Kapitals
Bei erforderlichen Investitionen in Anlagegüter: Leasen
oder Mieten als Alternative zum Kauf
Optimierung der Lagerbestände beim medizinischen Sach
bedarf
Ausschöpfung von Skontierungsmöglichkeiten
Maßnahmen zur Senkung der laufenden Kosten
Gegebenenfalls Umwandlung kurzfristiger Kredite in lang
fristige, Inanspruchnahme von Tilgungsstreckung und -aus
setzung
Vorsichtiges Investitionsverhalten: gegebenenfalls Verschie
ben von Investitionen auf spätere Jahre
Der Liquiditätssituation der Praxis angemessene private Ent
nahmen
Die Liquidität einer Praxis wird durch verschiedene interne
und externe Faktoren beeinflusst. Diese lassen sich jedoch mit
einer aktuellen und durchdachten Liquiditätsplanung gut be
herrschen und bewerten. Sie erlaubt es, Fehlentwicklungen
frühzeitig aufzudecken, die entsprechenden Gegenmaßnah
men einzuleiten und somit das Risiko einer Insolvenz zu mi
nimieren.