VR
MEDICUS
13
REGIONAL.
XXX
ALLES
AUS
EINER
HAND
!
S t r o tmann I nnenausbau GmbH
Markengrenze 15 | 48477 Hörstel
fon +49 [0] 5978 91630
www.strotmann-innenausbau.deEinrichtungen für
Arztpraxen und Geschäftsräume
•
Konzeption und Entwurf von
studierten, kreativen Designern
•
Koordination der Gewerke per
Vergabe oder Festpreis
•
hochwertige Fertigung und saubere
Montage zum Fixtermin
Sprechstunden durchgeführt. Die begleitende Evaluation
durch die ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH
zeigt, dass die elektronische Sprechstunde ein effektives
Mittel zur ärztlichen Betreuung von Pflegeheimbewohnern
ist. elVi
®
eignet sich insbesondere für Routinetermine (wie
z. B. Verlaufskontrollen). Die durchschnittliche Dauer der Vi
deosprechstunde lag bei 5,15 Minuten. In 83,2% der Fälle war
dank der elektronischen Sprechstunde kein weiterer persön
licher Arztkontakt mehr erforderlich, wodurch viele für die
Pflegebedürftigen belastende Transporte in die Praxis um
gangen werden konnten. In einigen Fällen ließen sich sogar
Krankenhausaufenthalte vermeiden.
Die steigenden Zahlen bei den elVi
®
-Sprechstunden in den
Heimen belegen die Wertschätzung der unkomplizierten
Kontaktaufnahmemöglichkeit. Pflegekräfte werden durch
den Entfall der begleiteten Fahrten in die Praxen, Ärzte
durch das Wegfallen zahlreicher Hausbesuche entlastet. Die
hierdurch gewonnenen zeitlichen Ressourcen auf ärztlicher
und pflegerischer Seite ermöglichen eine engere Betreuung
und wirken sich überdies positiv auf die Behandlungsqualität
aus. Die Evaluation wird als Grundlage für die kontinuierliche
Weiterentwicklung der elVi
®
genutzt und dient der Planung
neuer Projekte. Bereits in Arbeit ist ein Projekt im Bereich der
Palliativmedizin, für das die elVi
®
in eine Fremdsoftware inte
griert wird.
Zum 1. April 2018 hat die CompuGroup Medical SE (CGM) die
La-Well System GmbH übernommen und ihr Portfolio damit
um die Videosprechstunde elVi
®
sowie das La-Well Wartezim
mer TV erweitert. Die CGM ergänzt die Funktionen der elVi
®
durch ihre digitale Patientenakte und das Online-Termin
management.
Ausblick
Im März dieses Jahres fiel die Entscheidung für die Lockerung
des Fernbehandlungsverbots beim 121. Deutschen Ärztetag.
Laut geändertem Passus ist eine ausschließliche Beratung
und Behandlung über Kommunikationsmedien nun im Ein
zelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist, die ärztliche
Sorgfalt gewahrt bleibt und der Patient über die Besonder
heiten aufgeklärt wird. Die Änderungen müssen nun noch
in die einzelnen Berufsordnungen der Landesärztekammern
übernommen werden, da ausschließlich diese rechtlich maß
gebend sind. Die Schaffung der Voraussetzungen für die al
leinige Fernbehandlung ist ein weiterer bedeutender Schritt
für die Telemedizin, der auch elVi® viele neue Möglichkeiten
eröffnet.