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Arztpraxen und Geschäftsräume

Konzeption und Entwurf von

studierten, kreativen Designern

Koordination der Gewerke per

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hochwertige Fertigung und saubere

Montage zum Fixtermin

Sprechstunden durchgeführt. Die begleitende Evaluation

durch die ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH

zeigt, dass die elektronische Sprechstunde ein effektives

Mittel zur ärztlichen Betreuung von Pflegeheimbewohnern

ist. elVi

®

eignet sich insbesondere für Routinetermine (wie

z. B. Verlaufskontrollen). Die durchschnittliche Dauer der Vi­

deosprechstunde lag bei 5,15 Minuten. In 83,2% der Fälle war

dank der elektronischen Sprechstunde kein weiterer persön­

licher Arztkontakt mehr erforderlich, wodurch viele für die

Pflegebedürftigen belastende Transporte in die Praxis um­

gangen werden konnten. In einigen Fällen ließen sich sogar

Krankenhausaufenthalte vermeiden.

Die steigenden Zahlen bei den elVi

®

-Sprechstunden in den

Heimen belegen die Wertschätzung der unkomplizierten

Kontaktaufnahmemöglichkeit. Pflegekräfte werden durch

den Entfall der begleiteten Fahrten in die Praxen, Ärzte

durch das Wegfallen zahlreicher Hausbesuche entlastet. Die

hierdurch gewonnenen zeitlichen Ressourcen auf ärztlicher

und pflegerischer Seite ermöglichen eine engere Betreuung

und wirken sich überdies positiv auf die Behandlungsqualität

aus. Die Evaluation wird als Grundlage für die kontinuierliche

Weiterentwicklung der elVi

®

genutzt und dient der Planung

neuer Projekte. Bereits in Arbeit ist ein Projekt im Bereich der

Palliativmedizin, für das die elVi

®

in eine Fremdsoftware inte­

griert wird.

Zum 1. April 2018 hat die CompuGroup Medical SE (CGM) die

La-Well System GmbH übernommen und ihr Portfolio damit

um die Videosprechstunde elVi

®

sowie das La-Well Wartezim­

mer TV erweitert. Die CGM ergänzt die Funktionen der elVi

®

durch ihre digitale Patientenakte und das Online-Termin­

management.

Ausblick

Im März dieses Jahres fiel die Entscheidung für die Lockerung

des Fernbehandlungsverbots beim 121. Deutschen Ärztetag.

Laut geändertem Passus ist eine ausschließliche Beratung

und Behandlung über Kommunikationsmedien nun im Ein­

zelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist, die ärztliche

Sorgfalt gewahrt bleibt und der Patient über die Besonder­

heiten aufgeklärt wird. Die Änderungen müssen nun noch

in die einzelnen Berufsordnungen der Landesärztekammern

übernommen werden, da ausschließlich diese rechtlich maß­

gebend sind. Die Schaffung der Voraussetzungen für die al­

leinige Fernbehandlung ist ein weiterer bedeutender Schritt

für die Telemedizin, der auch elVi® viele neue Möglichkeiten

eröffnet.