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VR
MEDICUS
ZAHNÄRZTE.
finanzielle Risiko, das mit einer Praxisgründung oder -über
nahme verbunden ist und schätzen eine angestellte Tätigkeit
als attraktive Möglichkeit, die berufliche Tätigkeit und Famili
enaufgaben gleichermaßen wahrnehmen zu können.
Wettbewerbsvorteile gegenüber Einzelpraxen
Das durchschnittliche Finanzierungsvolumen bei Neugrün
dung einer zahnärztlichen Einzelpraxis lag im Jahr 2016 dem
Informationsdienst des Instituts der Deutschen Zahnärzte
(IDZ) zufolge bei 528.000 €. Im Vergleich zu anderen Facharzt
gruppen sind insbesondere die Investitionsvolumina in die
technische Ausstattung bei der Einrichtung zahnärztlicher
Praxen vergleichsweise hoch – bei einem unterdurchschnitt
lichen Einkommen. In größeren Kooperationen, in denen
mehrere (Zahn-)Ärzte die Praxiseinrichtungen gemeinsam
nutzen, amortisieren sich Investitionen in teure Diagnose-
und Behandlungsgeräte oder in ein Eigenlabor aufgrund der
besseren Auslastung deutlich schneller als in kleineren Praxis
strukturen. Aufgrund der besseren technischen und perso
nellen Ausstattung ist es den MVZ ferner möglich, ein grö
ßeres Behandlungsspektrum anzubieten. Vorteilhaft für MVZ
sind zudem die besseren Einkaufskonditionen (z. B. durch den
höheren Bedarf an Verbrauchsmaterialien). Diese Vorteile er
möglichen es, den Patienten, insbesondere im Selbstzahler
bereich, günstigere Konditionen anzubieten.
Größere Strukturen bedeuten jedoch nicht zwingend eine
größere Rentabilität. Verglichen mit Kooperationen, die als
Personengesellschaft von Vertragszahnärzten betrieben
werden, haben als GmbH betriebene Angestellten-MVZ in
folge des höheren administrativen Aufwands (u. a. bei der
Buchhaltung und Abrechnung) einen höheren Bedarf an Ver
waltungspersonal und externen Beratern. Der Branchenspe
zialist REBMANN RESEARCH weist zudem in seinen Branchen
news vom 9.6.2017 darauf hin, dass ein angestellter Arzt trotz
hohen Patientenaufkommens (zum Teil 400–800 Patienten
pro Jahr und Behandler) oft nur einen Produktivitätswert von
rund 56% erreicht. Auch Mathias Leyer von ML Praxisana
lysen betont, dass in einem Zahnarzt-MVZ mit angestellten
Zahnärzten nur ca. 50% der Zahnärzte rund 80% aller Hono
rarumsätze erwirtschaften. Die restlichen 50% arbeiten zum
Teil nicht einmal kostendeckend.
KZBV und VDZI lehnen zahnärztliche MVZ ab
Die KZBV und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innun
gen e. V. (VDZI) lehnen rein zahnärztliche MVZ ausdrücklich
ab. KZBV und VDZI sehen in den sogenannten Z-MVZ eine
Verstärkung von Zentralisierungs- und Kommerzialisierungs
tendenzen. Diese stünden im Widerspruch zu den grundle
genden berufsrechtlichen Grundsätzen des Zahnarztes und
stellten vor allem eine Gefährdung der wohnortnahen Ver
sorgung dar, die zukünftig in die städtischen Ballungsräume
verlagert würde. Die Zahntechniker befürchten zudem einen
unfairen Wettbewerb im Laborbereich durch die als Profitcen
ter betriebenen MVZ-Praxislabore, in denen sie eine Gefähr
dung für die spezialisierten zahntechnischen Meisterbetriebe
sehen. Beide Verbände sprechen sich daher dafür aus, rein
zahnärztliche MVZ zu verbieten. Der VDZI setzt sich zudem
dafür ein, zahnärztlichen MVZ zumindest den Betrieb eines
Praxislabors zu untersagen. Die KZBV fordert, die für Einzel-
und Gruppenpraxen geltende Beschränkung der Anstellung
von Zahnärzten sowie die Anleitungs- und Beaufsichtigungs
pflicht auch auf MVZ auszudehnen.
Workshopangebot für Heilberufe
Am Mittwoch,
26. Septem-
ber 2018
, referiert Dr. Karl-
Heinz Schnieder (KWM) in
der Hauptgeschäftsstelle der VR-Bank
in Emsdetten zum Thema:
„Praxisstra-
tegie 5.0 für Zahnärzte“
.
SEPTEMBER
26
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden
in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Das Seminar
angebot ist eine kostenfreie Serviceleistung.
Anmeldungen zu den jeweiligen Seminaren sind unter
www.vrst.de/workshopheilberufemöglich.