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VR

MEDICUS

ZAHNÄRZTE.

finanzielle Risiko, das mit einer Praxisgründung oder -über­

nahme verbunden ist und schätzen eine angestellte Tätigkeit

als attraktive Möglichkeit, die berufliche Tätigkeit und Famili­

enaufgaben gleichermaßen wahrnehmen zu können.

Wettbewerbsvorteile gegenüber Einzelpraxen

Das durchschnittliche Finanzierungsvolumen bei Neugrün­

dung einer zahnärztlichen Einzelpraxis lag im Jahr 2016 dem

Informationsdienst des Instituts der Deutschen Zahnärzte

(IDZ) zufolge bei 528.000 €. Im Vergleich zu anderen Facharzt­

gruppen sind insbesondere die Investitionsvolumina in die

technische Ausstattung bei der Einrichtung zahnärztlicher

Praxen vergleichsweise hoch – bei einem unterdurchschnitt­

lichen Einkommen. In größeren Kooperationen, in denen

mehrere (Zahn-)Ärzte die Praxiseinrichtungen gemeinsam

nutzen, amortisieren sich Investitionen in teure Diagnose-

und Behandlungsgeräte oder in ein Eigenlabor aufgrund der

besseren Auslastung deutlich schneller als in kleineren Praxis­

strukturen. Aufgrund der besseren technischen und perso­

nellen Ausstattung ist es den MVZ ferner möglich, ein grö­

ßeres Behandlungsspektrum anzubieten. Vorteilhaft für MVZ

sind zudem die besseren Einkaufskonditionen (z. B. durch den

höheren Bedarf an Verbrauchsmaterialien). Diese Vorteile er­

möglichen es, den Patienten, insbesondere im Selbstzahler­

bereich, günstigere Konditionen anzubieten.

Größere Strukturen bedeuten jedoch nicht zwingend eine

größere Rentabilität. Verglichen mit Kooperationen, die als

Personengesellschaft von Vertragszahnärzten betrieben

werden, haben als GmbH betriebene Angestellten-MVZ in­

folge des höheren administrativen Aufwands (u. a. bei der

Buchhaltung und Abrechnung) einen höheren Bedarf an Ver­

waltungspersonal und externen Beratern. Der Branchenspe­

zialist REBMANN RESEARCH weist zudem in seinen Branchen­

news vom 9.6.2017 darauf hin, dass ein angestellter Arzt trotz

hohen Patientenaufkommens (zum Teil 400–800 Patienten

pro Jahr und Behandler) oft nur einen Produktivitätswert von

rund 56% erreicht. Auch Mathias Leyer von ML Praxisana­

lysen betont, dass in einem Zahnarzt-MVZ mit angestellten

Zahnärzten nur ca. 50% der Zahnärzte rund 80% aller Hono­

rarumsätze erwirtschaften. Die restlichen 50% arbeiten zum

Teil nicht einmal kostendeckend.

KZBV und VDZI lehnen zahnärztliche MVZ ab

Die KZBV und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innun­

gen e. V. (VDZI) lehnen rein zahnärztliche MVZ ausdrücklich

ab. KZBV und VDZI sehen in den sogenannten Z-MVZ eine

Verstärkung von Zentralisierungs- und Kommerzialisierungs­

tendenzen. Diese stünden im Widerspruch zu den grundle­

genden berufsrechtlichen Grundsätzen des Zahnarztes und

stellten vor allem eine Gefährdung der wohnortnahen Ver­

sorgung dar, die zukünftig in die städtischen Ballungsräume

verlagert würde. Die Zahntechniker befürchten zudem einen

unfairen Wettbewerb im Laborbereich durch die als Profitcen­

ter betriebenen MVZ-Praxislabore, in denen sie eine Gefähr­

dung für die spezialisierten zahntechnischen Meisterbetriebe

sehen. Beide Verbände sprechen sich daher dafür aus, rein

zahnärztliche MVZ zu verbieten. Der VDZI setzt sich zudem

dafür ein, zahnärztlichen MVZ zumindest den Betrieb eines

Praxislabors zu untersagen. Die KZBV fordert, die für Einzel-

und Gruppenpraxen geltende Beschränkung der Anstellung

von Zahnärzten sowie die Anleitungs- und Beaufsichtigungs­

pflicht auch auf MVZ auszudehnen.

Workshopangebot für Heilberufe

Am Mittwoch,

26. Septem-

ber 2018

, referiert Dr. Karl-

Heinz Schnieder (KWM) in

der Hauptgeschäftsstelle der VR-Bank

in Emsdetten zum Thema:

„Praxisstra-

tegie 5.0 für Zahnärzte“

.

SEPTEMBER

26

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden

in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Das Seminar­

angebot ist eine kostenfreie Serviceleistung.

Anmeldungen zu den jeweiligen Seminaren sind unter

www.vrst.de/workshopheilberufe

möglich.