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VR
MEDICUS
PRAXIS-TIPP.
Zulassung beantragen konnte. Im geschilderten Fall entsprach
der Zulassungsausschuss dem Antrag der Nachbesetzung
und akzeptierte auch die Übernahme der Zulassung durch
Dr. S. für die Anstellung eines neuen Arztes.
Praxisinhaber sollten für den Ernstfall vorsorgen
Wie der oben dargestellte Fall zeigt, haben sowohl die Witwe
als auch Dr. S. eine Lösung für die Praxis gefunden. Dies war
jedoch mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und die
Trauer um den Toten musste zeitweise hinten anstehen. Er
fahrungsgemäß ist aber nicht jeder Betroffene in der psychi
schen Verfassung, um dies in dieser Form leisten zu können.
Und klar ist auch, dass im vorliegenden Fall viel Glück vorhan
den war, da die KV eine Ausnahme gemacht und nicht auf
das sofortige Vorzeigen des Erbscheins bestanden hat, um
den Vertreter, der erfreulicherweise schnell gefunden wur
de, für die Praxisvertretung zuzulassen. Weiterhin hat Dr. S.
sich bereit erklärt, die Zulassung zu übernehmen, um einen
Arzt im Angestelltenverhältnis aufzunehmen und der Zulas
sungsausschuss hat der Übernahme der Zulassung für eine
Anstellung entsprochen. Und auch, dass sich die Witwe und
Dr. S. ohne Streit auf einen Preis einigen konnten, ist nicht
selbstverständlich.
Wesentlich einfacher wäre es für die Witwe und Dr. S. gewe
sen, wenn Dr. G. Vorsorge geleistet hätte. Dazu hätte Dr. G.
imWesentlichen einen Fahr- oder Ablaufplan entwickeln müs
sen, was im Falle seines plötzlichen Todes zu unternehmen
ist. Zudem hätten durch ihn alle wichtigen und notwendigen
Unterlagen zentral und zugänglich abgelegt werden müssen
und er hätte seiner Frau eine Generalvollmacht erteilen sol
len, damit das meist langwierige Ausstellen des Erbscheines
nicht abgewartet werden muss.
Tipp:
Frielingsdorf Consult wird regelmäßig mit Fällen, wie
dem oben beschriebenen, konfrontiert. Deshalb haben wir
speziell für niedergelassene Ärzte ein Vorsorgemodul entwi
ckelt. Enthalten ist ein Praxisordner mit Checklisten für die
Erben und Praxispartner, mit Empfehlungen und Vorlagen
zu Vorsorgeregelungen (bspw. Generalvollmacht, Mietver
tragsregelungen etc.) sowie mit einer zentralen Ablagemög
lichkeit für alle weiteren wichtigen Unterlagen. Als Aufbau
modul kann daneben als zusätzliche Vorsorgemaßnahme die
aktive Unterstützung der Erben durch Frielingsdorf Consult
vereinbart werden für den Fall, dass der Praxisinhaber zu ei
nem unbestimmten Zeitpunkt plötzlich verstirbt.
Insbesondere für Einzelpraxisinhaber kann diese Absiche
rung wertvoll sein, denn in einer Gemeinschaftspraxis kön
nen die verbleibenden Praxispartner im Falle des plötzlichen
Todes meistens unterstützend tätig werden, sofern ein ent
sprechendes Vertrauensverhältnis besteht. In einer Einzel
praxis hingegen sind die Erben auf sich alleine gestellt und
müssen zunächst die komplexen Strukturen, die hinter einer
Arztpraxis stehen, verstehen. In diesem Fall besteht oft ein
erhebliches Risiko, dass eine schnelle Verwertung der Praxis
nach einem plötzlichen Todesfall misslingt. Hier ist also eine
gründliche Vorsorge durch den/die Praxisinhaber/in umso
wichtiger.
Wenn Sie sich für die Vorsorge für den plötzlichen Todes
fall des Praxisinhabers und die damit verbundenen Unter
stützungsleistungen durch Frielingsdorf Consult interessie
ren, können Sie Ihr Infopaket gerne per E-Mail über info@
frielingsdorf.deoder telefonisch unter 02 21 / 13 98 36 – 0
bestellen.
Stefan Hoch
Dipl.-Kfm., Geschäftsführender Gesellschafter
Frielingsdorf Consult GmbH
Hohenstaufenring 48–54
50674 Köln
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