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VR

MEDICUS

PRAXIS-TIPP.

Zulassung beantragen konnte. Im geschilderten Fall entsprach

der Zulassungsausschuss dem Antrag der Nachbesetzung

und akzeptierte auch die Übernahme der Zulassung durch

Dr. S. für die Anstellung eines neuen Arztes.

Praxisinhaber sollten für den Ernstfall vorsorgen

Wie der oben dargestellte Fall zeigt, haben sowohl die Witwe

als auch Dr. S. eine Lösung für die Praxis gefunden. Dies war

jedoch mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und die

Trauer um den Toten musste zeitweise hinten anstehen. Er­

fahrungsgemäß ist aber nicht jeder Betroffene in der psychi­

schen Verfassung, um dies in dieser Form leisten zu können.

Und klar ist auch, dass im vorliegenden Fall viel Glück vorhan­

den war, da die KV eine Ausnahme gemacht und nicht auf

das sofortige Vorzeigen des Erbscheins bestanden hat, um

den Vertreter, der erfreulicherweise schnell gefunden wur­

de, für die Praxisvertretung zuzulassen. Weiterhin hat Dr. S.

sich bereit erklärt, die Zulassung zu übernehmen, um einen

Arzt im Angestelltenverhältnis aufzunehmen und der Zulas­

sungsausschuss hat der Übernahme der Zulassung für eine

Anstellung entsprochen. Und auch, dass sich die Witwe und

Dr. S. ohne Streit auf einen Preis einigen konnten, ist nicht

selbstverständlich.

Wesentlich einfacher wäre es für die Witwe und Dr. S. gewe­

sen, wenn Dr. G. Vorsorge geleistet hätte. Dazu hätte Dr. G.

imWesentlichen einen Fahr- oder Ablaufplan entwickeln müs­

sen, was im Falle seines plötzlichen Todes zu unternehmen

ist. Zudem hätten durch ihn alle wichtigen und notwendigen

Unterlagen zentral und zugänglich abgelegt werden müssen

und er hätte seiner Frau eine Generalvollmacht erteilen sol­

len, damit das meist langwierige Ausstellen des Erbscheines

nicht abgewartet werden muss.

Tipp:

Frielingsdorf Consult wird regelmäßig mit Fällen, wie

dem oben beschriebenen, konfrontiert. Deshalb haben wir

speziell für niedergelassene Ärzte ein Vorsorgemodul entwi­

ckelt. Enthalten ist ein Praxisordner mit Checklisten für die

Erben und Praxispartner, mit Empfehlungen und Vorlagen

zu Vorsorgeregelungen (bspw. Generalvollmacht, Mietver­

tragsregelungen etc.) sowie mit einer zentralen Ablagemög­

lichkeit für alle weiteren wichtigen Unterlagen. Als Aufbau­

modul kann daneben als zusätzliche Vorsorgemaßnahme die

aktive Unterstützung der Erben durch Frielingsdorf Consult

vereinbart werden für den Fall, dass der Praxisinhaber zu ei­

nem unbestimmten Zeitpunkt plötzlich verstirbt.

Insbesondere für Einzelpraxisinhaber kann diese Absiche­

rung wertvoll sein, denn in einer Gemeinschaftspraxis kön­

nen die verbleibenden Praxispartner im Falle des plötzlichen

Todes meistens unterstützend tätig werden, sofern ein ent­

sprechendes Vertrauensverhältnis besteht. In einer Einzel­

praxis hingegen sind die Erben auf sich alleine gestellt und

müssen zunächst die komplexen Strukturen, die hinter einer

Arztpraxis stehen, verstehen. In diesem Fall besteht oft ein

erhebliches Risiko, dass eine schnelle Verwertung der Praxis

nach einem plötzlichen Todesfall misslingt. Hier ist also eine

gründliche Vorsorge durch den/die Praxisinhaber/in umso

wichtiger.

Wenn Sie sich für die Vorsorge für den plötzlichen Todes­

fall des Praxisinhabers und die damit verbundenen Unter­

stützungsleistungen durch Frielingsdorf Consult interessie­

ren, können Sie Ihr Infopaket gerne per E-Mail über info@

frielingsdorf.de

oder telefonisch unter 02 21 / 13 98 36 – 0

bestellen.

Stefan Hoch

Dipl.-Kfm., Geschäftsführender Gesellschafter

Frielingsdorf Consult GmbH

Hohenstaufenring 48–54

50674 Köln

www.frielingsdorf.de

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